Anmeldeverfahren für die künftigen Klassen 5 & 7

Anmeldeverfahren

Quelle:
Schreiben des Bildungsministeriums
zur Regelung der Anmeldeverfahren

zukünftige 5. Klassen
Zur Gewährleistung einer sicheren Erfassung aller Grundschüler sind die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler für die schulartenunabhängige Orientierungsstufe durch die Erziehungsberechtigten ab dem letzten Unterrichtstag des ersten Schulhalbjahres bis spätestens zum letzten Arbeitstag des Monats Februar bei der derzeit besuchte Grundschule bzw. der Schule mit Grundschule vorzunehmen.

zukünftige 7. Klassen
Gilt nur fürs Gymnasium!

Zur Gewährleistung einer sicheren Erfassung sind die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler für die 7. Jahrgangsstufe der Gymnasien durch die Erziehungsberechtigten ab dem letzten Unterrichtstag des ersten Schulhalbjahres bis spätestens zum letzten Arbeitstag des Monats Februar bei der derzeit besuchte Grundschule bzw. der Schule mit Grundschule vorzunehmen.

Beachte:

1. Der Anmeldung ist eine Kopie des Halbjahreszeugnisses des laufenden Schuljahres beizufügen.

2. Nach erfolgter Anmeldung (am Gymnasium) werden den Erziehungsberechtigten zwei Kopien des Formblattes ausgehändigt, die zur Information der abgebenden Schule bzw. zum Nachweis der Anmeldung dienen.

3. Ab der ersten Schulwoche des 2. Schulhalbjahres
Die Erziehungsberechtigten informieren die derzeit besuchte Schule durch Übergabe einer Kopie der Anmeldung darüber, an welchem Gymnasium ihr Kind für die Jahrgangsstufe 7 angemeldet worden ist.

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